Objektschutz:


Sie suchen geschultes und sympathisches Empfangspersonal in Leipzig und Umgebung?


Für unsere Kunden setzen wir unsere gesamte Erfahrung und Sachkenntnis ein.

Mechanische Grundsicherheit, Elektronische Überwachung und Organisation sind unsre Grundbausteine für jeden Anlass.

An erste Stelle stehen die Qualifizierung und die Gefahranalyse für das Schutzobjekt.

Die Besetzung von ZKS „Zugangskontrollsystem“, Kontrollgänge/ Streifen, Pförtnertätigkeit, Einhaltung der Brandschutzordnung, Steuerung der Brand und Einbruchsmeldeanlagen, Freihalten der Notausgangstüren, Evakuierungspläne, Einhaltung der Meldeketten und vieles mehr, gehört zum professionellen Objektschutz.


Die Mitarbeiter von D.E.M. Security leisten durch Gebäude- und Zugangskontrollen, Rundgänge, Schließdienste und vieles mehr die betriebliche Ordnung aufrecht zu erhalten und sorgen für die Sicherheit auf dem Betriebsgelände.

Einheitliche Dienstkleidung, Einsatz von Funk und anderen für den Einsatz notwendigen Technik, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. 

Wir beraten Sie auch gerne und nach Ihrem Wunsch installieren für das Schutzobjekt passende Video, oder Alarmüberwachung.


Eine ausführliche Beratung und Erstellung eines Sicherheitskonzeptes ist für uns die Grundbasis jeden Auftrags.
Durch unseren Objektschutz werden Firmengebäude, sozialer Einrichtungen, Außenanlagen und Liegenschaften professionell gesichert.
Vermeiden Sie Risiko und Beschädigung Ihres Anwesens mit unserer Hilfe. Wir von der D.E.M. -Security bewachen Ihr Objekt nicht nur nachts, sondern sorgen auch tagsüber - auf Wunsch rund um die Uhr - durch unsere Präsenz dafür, dass sich das Publikum sicherer fühlt und Beschädigungen (wie z.B. Graffiti) gar nicht erst stattfinden.


 Unsere Leistungen:



  • Risikoanalyse und Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes
  • Brandschutz
  • Bestreifung Mobil / Fuß
  • Kontrollfunktionen bei Zugangskontrollsystemen 
  • Schließdienste
  • Alarmierung und Zusammenarbeit mit der Polizei und andren Behörden
  • Parkplatzbewachung
  • Funk und Überwachungstechnik Technik
  • Ausübung der Tätigkeit nach § 34a GewO in Verbindung mit § 855 BGB Besitzdiener
  • Hausrecht § 123 ; 124 StGB,
  • Vorläufige Festnahme § 127 (1) StPO
  • Erlaubte Selbsthilfe § 229; 230 BGB,
  • Präventivmaßnahmen; Bestreifung des Objekts, Einlasskontrollen
  • Meldung und Sofortmaßnahmen bei betrieblichen Störungen, wie z.B. Wasserrohrbruch, Stromausfall




Unsere weiteren Leistungen:


Personenschutz


Veranstaltung/Diskotheken Schutz




Kaufhausdetektiv


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